INKASSO
Jedes Unternehmen sieht sich früher oder später mit unbezahlten Rechnungen konfrontiert. Wenn ein Unternehmen eine Forderung nicht selbst beibringen kann, steht es häufig vor der Wahl, diese Forderung entweder im Rahmen des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen oder über ein Inkassounternehmen bzw. einen Rechtsanwalt einzutreiben.
Bei Forderungen ab einer gewissen Höhe und Einsprüchen des Schuldners kommt es auf die Beweisführung und den rechtlichen Beistand an. In letzterem Fall ist ein Rechtsanwalt auf jeden Fall die richtige Entscheidung. Als Rechtsanwälte sind wir mit den juristischen Aspekten bestens vertraut. Außerdem wissen wir, welche Beweise vor Gericht anerkannt werden und können Sie so von Anfang bis Ende bestens beraten.
Wir übernehmen Inkassoaufträge innerhalb und außerhalb Dänemarks und beraten Sie darüber, ob sich die Eintreibung einer Forderung lohnt oder eine Abschreibung besser ist.
Inkasso und Grundpfandrechte
Die Eintreibung von Forderungen aus Grundpfandrechten verlangt besonderes Fachwissen, das wir uns über Jahre durch unsere Tätigkeit für Kreditinstitute, Banken und private Geldgeber erarbeitet haben. Wir beraten Mandanten von der ersten Mahnung bis ggf. zur Durchführung der Zwangsversteigerung.